Sie können eine US-Corporation auch anonym gründen, da hier lediglich ein Mitglied der Geschäftsleitung im Handelsregister eingetragen werden muss. Das müssen aber nicht Sie als Inhaberin / Inhaber sein. Dieser kann auch gleichzeitig der Zustellungsbevollmächtigter ( “Registeres Agend” ) ihrer amerikanischen Firma sein. Ein solcher wird von den amerikanischen Behörden vorgeschrieben. Da der Inhaber einer US-Corporation nach amerikanischem Recht auch anonym bleiben kann, ist es möglich, de facto als GmbH / UG – Gesellschafter zu fungieren ohne namentlich in Erscheinung zu treten. Somit eignet sich die Corporation auch für einen geschäftlichen Neustart.